Aktenvernichtung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ihre Altakten sind bei uns in sicheren Händen. Wir übernehmen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Ihre Altakten und führen diese einer Vernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu. Die zu vernichtenden Daten werden in einem hermetisch abgeriegelten Sicherheitsbereich an unseren Kooperationspartner übergeben. Dort werden die brisanten Daten unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes vernichtet.
Nach erfolgter Vernichtung Ihrer unternehmensinternen und personenbezogenen Unterlagen erhalten Sie von uns ein schriftliches Vernichtungszertifikat.
Unsere Leistungen auf einen Blick
- Gestellung von abschließbaren Deckelcontainern in den Größen 5,0 m³ , 7,0 m³ oder 10,0 m³
- Transport von Kleinmengen in geschlossenem Kastenwagen
- Übergabe von Schlössern und Schlüsseln zum Abschließen der Container
- Vernichtung der übergebenen Akten gemäß Bundesdatenschutzgesetz
- schriftliches Vernichtungszertifikat nach erfolgter Vernichtung der übergebenen Akten
- Abrechnung erfolgt ausschließlich massenbezogen – keine Pauschalen
- Garantierte Sicherheit ab der Übergabe bis zur Vernichtung
Wir versprechen Ihnen, Sicherheit ist unser höchstes Grundprinzip bei der Aktenvernichtung.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus:
Thorsten Goehlke
Vertrieb / Disposition
Telefon: 0 26 36 / 808 99 15
Fax: 0 26 36 / 808 99 19
E-Mail: t.goehlke@hilger-entsorgung.de